Beiträge
Beitragsübersicht für unsere Krippenkinder und Kindergartenkinder ab September 2023
Grundbeitrag Kindergarten |
ErmäßigungsBeitrag KiGaGültig ab dem 01. Sept. des Kalenderjahres, in dem das Kind 3 Jahre alt wird |
Geschwister Beitrag für KiGa-Kinder 2. Kind |
Geschwister Beitrag für KiGa-Kinder 3. Kind |
Grund-Beitrag Krippe | |
3 - 4 Std | 145,- € | 45,00 € | 35,00 € | 0,00 € | 210,00 € |
4 – 5 Std | 162,- € | 62,00 € | 52,00 € | 12,00 € | 232,50 € |
5 – 6 Std | 180,- € | 80,00 € | 70,00 € | 30,00 € | 255,00 € |
6 – 7 Std | 198,- € | 98,00 € | 88,00 € | 48,00 € | 277,50 € |
7 – 8 Std | 216,- € | 116,00 € | 106,00 € | 66,00 € | 300,00 € |
8 – 9 Std | 234,- € | 134,00 € | 124,00 € | 84,00 € | 322,50 € |
Beitragserhöhungen sind bei Bedarf möglich und werden rechtzeitig angekündigt.
Geschwisterrabatt gibt es nur für Kindergartenkinder.
Beitragsermäßigung für Kindergartenkinder
Der Freistaat Bayern zahlt einen Beitragszuschuss in Höhe von 100,- € pro Monat für Kinder, der ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind 3 Jahre alt wird, gültig wird. Deshalb haben wir in der Übersicht Ihren Eigenanteil am Beitrag schon ermäßigt dargestellt.
Bis zum vollendeten 3. Lebensjahr ist grundsätzlich der Krippenbeitrag fällig und Ihr Kind besucht die Krippengruppe. Ab dem Folgemonat, in dem Ihr Kind 3 Jahre alt wird, wechselt Ihr Kind im Regelfall in den Kindergartenbereich.
Sollte Ihr Kind aus bestimmten Gründen auch nach dem 3. Geburtstag die Krippe besuchen, ist der Krippenbeitrag so lange zu leisten, bis es die Krippe verlässt.
Für Kinder unter 3 Jahren kann ein Zuschuss von € 100,- beantragt werden. Hier finden Sie nähere Info´s.
https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/antrag/index.php